
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist der Rechtsbereich , in dem die einzelne Bürgerin / der einzelne Bürger in Kontakt mit staatlichem Handeln durch viele verschiedene Verwaltungsbehörden kommt.
Man unterscheidet insoweit die Leistungsverwaltung und die Eingriffsverwaltung.
Bei der Leistungsverwaltung benötigt die einzelne Bürgerin / der einzelne Bürger eine Tätigkeit oder Maßnahme einer Verwaltungsbehörde, um bestimmte Dinge durchführen zu können.
Zum Beispiel der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis oder einer Baugenehmigung, der Antrag auf Zulassung in einem bestimmten Handwerk oder der Antrag auf Altersrente.
Bei der Eingriffsverwaltung gehen Verwaltungsbehörden gegen die einzelne Bürgerin / den einzelnen Bürger durch sogenannte Verwaltungsakte vor.
Dies sind zum Beispiel der Entzug der Fahrerlaubnis , ein Demonstrationsverbot oder die Untersagung der Ausübung eines bestimmten Handwerks.
Handelnde Verwaltungsbehörden sind insoweit das Straßenverkehrsamt und das Ordnungsamt.
Das Verwaltungsrecht ergibt sich aus vielen verschiedenen Spezialgesetzen. Allgemeine Regelungen finden sich im Verwaltungsverfahrensgesetz.
Spezielle Vorschriften ergeben sich dann aus dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung, aus dem Versammlungsgesetz und aus der Handwerksordnung usw..