
Zivilrecht
Das Zivilrecht ist das Recht des täglichen Lebens.
Ob der Mensch nun Brötchen kauft, ein Handy, ein Auto oder ein Haus, ein Taxi mietet oder eine Wohnung, ein Zugticket erwirbt, so sind dies Rechtsgeschäfte, nämlich Kaufverträge, Mietverträge und Beförderungsverträge.
Dieses Recht der Rechtsgeschäfte ist vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Das BGB enthält in einem Allgemeinen Teil viele gesetzliche Bestimmungen, die für alle Rechtsgeschäfte gelten, wie z.B. zur Geschäftsfähigkeit, zur Vollmachtserteilung, zur Verjährung und zu Fristenregelungen.
Im Schuldrecht des BGB finden sich spezielle Rechtsvorschriften zu verschiedenen Arten von Rechtsgeschäften wie z.B. des Kaufvertrages, des Schenkungsvertrages, des Miet- und Pachtvertrages, des Leihvertrages und des Dienst- und Werkvertrages.
Ein besonderer Schwerpunkt des Schuldrechts liegt im Schadensrecht (Verkehrsunfälle, unerlaubte Handlungen).
Im Sachenrecht des BGB sind die rechtlichen Beziehungen des Menschen zu beweglichen Sachen (einem Koffer, einem Auto) und zu unbeweglichen Sachen (Grundstücken) geregelt.
Es geht dort um die Rechtsbegriffe Besitz und Eigentum, Belastung und Verkauf von Grundstücken.
Im Familienrecht des BGB finden sich die gesetzlichen Vorschriften zur Ehe, zur Scheidung, zur Verwandtschaft und zum Unterhalt.
Im Erbrecht des BGB ist die sogenannte gesetzliche Erbfolge geregelt und wie diese gesetzliche Erbfolge durch Rechtsgeschäfte wie Testamente und Erbverträge durch den Erblasser ausgeschlossen werden kann, um eine wunschgemäße und zielgerichtete Vererbung des Nachlasses zu erreichen.
Hier finden sich auch die gesetzlichen Regelungen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen , um damit den letzten Lebensabschnitt eines Menschen nach dessen Vorstellungen und dessen Wünschen zu gestalten.
Im BGB finden sich auch viele allgemeine Rechtsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechtes.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zu Kaufleuten und zu Gesellschaften (Unternehmen) und mit den Rechtsbeziehungen zwischen diesen.
Die gesetzlichen Regelungen des BGB werden ergänzt durch Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB), im Gesetz betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und im Aktiengesetz (AktG).